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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Veranstalter

1. Geltungsbereich der AGB

Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Geschäfte und Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstalter und der Stripagentur (D.S. non-stop GmbH mit Sitz in Ennetbürgen). Diese AGB finden auch Anwendung auf jede Buchung und Bestellung, die vom Veranstalter über das Internet getätigt werden.

Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien ausdrücklich anerkannt werden. Ergänzende Abmachungen können auch mündlich oder telefonisch getroffen werden.

2. Beteiligte Parteien

Als "Veranstalter" gilt jede Person, die bei der Stripagentur eine Dienstleistung jeglicher Art bestellt.
Als "Stripagentur" wird die D.S. non-stop GmbH mit Sitz in Ennetbürgen bezeichnet.
Als "Künstler" gilt jede Person, die eine Dienstleistung bzw. Show anbietet, so z.B. Stripperinnen, Stripper, Gogo-Boys und Gogo-Girls, Table Dancers, Show Tänzerinnen. Der Künstler ist jedoch beim Vermittlungsvertrag zwischen Stripagentur und Veranstalter nicht Vertragspartei.

Die vermittelten Künstler sind selbständige Artisten, die mit der Stripagentur weder ein Arbeits- noch ein Auftragsverhältnis eingehen bzw. eingegangen sind. Die Stripagentur ist somit lediglich als Vermittlerin der Künstler tätig und vermittelt Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und dem Künstler.

3. Gegenstand des Vermittlungsvertrags

Die Stripagentur macht – insbesondere auf ihrem Webportal, in der Zeitung und im TV – Werbung für Dienstleistungen von verschiedenen Künstlern. Sie nimmt Buchungen vom Veranstalter entgegen und vermittelt diesem den gewünschten Künstler.
Der Veranstalter bestellt bei der Stripagentur einen bestimmten Künstler. Die Stripagentur versucht anschliessend, den entsprechenden Künstler zu vermitteln und ihm Namen des Veranstalters zu buchen.

4. Bestellvorgang

Bestellungen können durch den Veranstalter schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Bestellungen per SMS sind ausgeschlossen.
Sobald die Bestellung eingegangen ist, nimmt die Stripagentur Kontakt mit dem gewünschten Künstler auf. Steht der Künstler für die entsprechende Buchung zur Verfügung, bestätigt die Stripagentur gegenüber dem Veranstalter die Buchung des Künstlers per E-Mail oder schriftlich. Die Stripagentur leitet anschliessend die einzelnen Angaben zum Auftritt an den Künstler weiter, so insbesondere die Adresse und Telefonnummer des Veranstalters sowie Ort und Zeitpunkt des Auftritts.

5. Vertragsabschluss

Die Bestellung des Veranstalters gilt als Auftrag an die Stripagentur, den gewünschten Künstler für das gewünschte Datum zu vermitteln. Die Stripagentur sichert dem Veranstalter nicht zu, in jedem Fall den gewünschten Künstler vermitteln zu können.
Mit der Bestellung ermächtigt der Veranstalter die Stripagentur, als Stellvertreterin im Namen des Veranstalters einen Vertrag mit dem gewünschten Künstler abzuschliessen. Der Vertrag über die Darbietung kommt somit zwischen dem gebuchten Künstler und dem

Veranstalter zustande, ohne dass die Stripagentur Vertragspartei ist. Die Stripagentur ist nur Vermittlerin.

6. Angebote auf dem Internet

Die Angebote auf dem Internet sind freibleibend und daher unverbindlich. Die Stripagentur behält sich ausdrücklich vor, Angebote kurzfristig zu ändern. Zudem können gewisse Angebote, die aufgeschaltet sind, nicht mehr aktuell oder mittlerweile abgeändert sein.

7. Daten des Veranstalters

Der Veranstalter erklärt sich mit der Bestellung ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und seine Telefonnummern an den gebuchten Künstler weitergegeben werden.
Der Veranstalter garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er der Stripagentur zur Verfügung stellt. Dies gilt insbesondere für den eigenen Namen, die Postleitzahl, den Wohnort und die Natelnummer.

8. Gewährleistung und Haftung

Die Stripagentur ist nur Vermittlerin und daher selber nicht Vertragspartei in Bezug auf die Darbietung des Künstlers. Sie haftet daher nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Darbietung, was im Einzelnen insbesondere was folgt bedeutet:

  • Die Stripagentur schliesst – soweit gesetzlich möglich – jegliche Haftung für Schäden aus, die durch den Auftritt eines Künstlers verursacht werden.

  • Die Stripagentur schliesst zudem – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung für die Qualität der Darbietung des Künstlers aus. Die Stripagentur sichert keine qualitativen Standards zu.

    9. Urheber- und Persönlichkeitsrecht

    Alle Unterlagen und Werke der Stripagentur, wie etwa erstellte Fotos von Künstlern, das Logo der Agentur, Konzepte und Ideen etc. stehen im geistigen Eigentum der Stripagentur und werden durch das Urheberrecht geschützt. Die Künstler verfügen zudem über das Recht am eigenen Bild in Bezug auf Ihre Bilder. Der Veranstalter erwirbt durch die Bestellung einer Dienstleistung keine Nutzungsrechte an diesen Unterlagen und Werken. Fotos und Videos von den vermittelten Personen dürfen während der Darbietung nur mit Zustimmung der Stripagentur und des entsprechenden Künstlers aufgezeichnet werden.

    10. Sicherheit

    Der Veranstalter verpflichtet sich im Vertrag mit dem Künstler die Sicherheit wie folgt zu garantieren:

  • Der Veranstalter trägt während der Veranstaltung die Verantwortung für die Sicherheit der Künstler und hat diese zu gewährleisten. Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Insbesondere hat der Veranstalter während der ganzen Veranstaltung mit Hilfe von geeignetem Personal den Künstler vor Übergriffen oder unsittlichen Handlungen durch Gäste oder Dritte zu schützen.

  • Der Veranstalter garantiert auch den ordnungsgemässen Ablauf der Veranstaltung. Er haftet gegenüber dem Künstler für entstandene Schäden, wie etwa Körperschäden, Schäden an der Garderobe oder anderem Material des Künstlers (inkl. technisches Material) oder Schäden am parkierten Fahrzeug.

11. Jugendschutz

Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Darbietung, die von der Stripagentur vermittelt werden, erotischen Charakter haben (ohne pornografische Handlungen). Daher darf der Zutritt zur entsprechenden Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren frei gegeben werden. Für die Durchführung und Durchsetzung dieser Regel ist der Veranstalter verantwortlich.

12. Bewilligungen

Sollte der Veranstalter für das Zeigen der Darbietungen behördliche Bewilligung etwelcher Art benötigen, so ist er selber dafür verantwortlich, die entsprechenden Bewilligungen zu besorgen.

13. Zahlung

Die Vermittlungsdienstleistung der Stripagentur ist für den Veranstalter kostenlos. Die Dienstleistung des vermittelten Künstlers muss durch den Veranstalter direkt vor Beginn der Darbietung in bar direkt an den Künstler bezahlt werden.

14. Stornierung des Auftrags

Storniert der Veranstalter in den letzten 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung eine bestellte Darbietung, schuldet er der Stripagentur 50% der mit dem Künstler vereinbarten Gage.
Storniert der Veranstalter eine bestellte Darbietung innert 5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, schuldet er 100% der mit dem Künstler vereinbarten Gage.

Im Fall, dass ein Künstler sich kurzfristig abmeldet, versuchen der Künstler und die Stripagentur, einen Ersatz zu organisieren. Der Fall, dass kein Ersatz gefunden wird oder, dass dieser vom Veranstalter abgelehnt wird, ist im Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Künstler zu regeln.
Wenn sich ein Künstler durch unvorhergesehene Ereignisse wie: Unwetter, Unfall, Stau, kein Parkmöglichkeiten, usw. zu Show-Beginn verspätet und der Veranstalter den Termin einfach absagt, ist der Auftraggeber trotzdem verpflichtet die ganze Gage zu bezahlen.

Auch wenn ein Künstler sich verspätet, aber seine Shows wie abgemacht zeigt, muss die ganze Gage trotz Verspätung bezahlt werden (ausser bei Stundenlohn Aufträgen).

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, wo wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

16. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung und die Verträge zwischen dem Veranstalter und der Stripagentur unterstehen allesamt dem Schweizerischen Recht.

17. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und der Stripagentur ergeben ist Stans.

Ennetbürgen, 11. November 2014

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